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Grenchner Strassenübergänge Beleuchtung Bellach
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Betreff: Übergänge in Grenchen, Wittmattstrasse, Schalensteinstrasse von der Schlachthausstrasse her. Sehr geehrter Herr R. Suter Wollte schon lange mal schreiben, vielleicht haben Sie meine Homepage schon mal durch gelesen... http://www.schuhservice-kliegl.ch/ und http://www.schuhservice-kliegl.ch/privat/verkehr.htm
Es wäre flott, wenn Sie sich kurz dazu äußern würden. P.S Ich erlaube mir den Schriftverkehr auf meinen Seiten dem Publikum zugänglich zu machen... Mit freundlichen Grüßen Kliegl Stefan René Suter, Kantonsingenieur Tel. 032 627 26 33 Fax 032 627 76 94 E-Mail: rene.suter@bd.so.ch
Amt für Verkehr und Tiefbau
260/12/50; FIankierende Massnahmen zur A5 s.k. schade nur, dass ich von unserem stadtbauamt chef eine andre antwort erhielt... es ist zu hoffen, das die übergänge feiner ausgestalltet werden, zum wohle aller. damit könnten wir leben. wird die bahnhofstr. schon wieder neu gestalltet? wurde doch erst mit einer neuen vortrittsregelung, wo nicht einmal die experten den durchblick haben abgeändert... wer fahren darf und wer nicht!
Das von Ihnen aufgeführte Beispiel Florastrasse ist eine provisorische Massnahme, welche mit dem Ausbau Riedernstrasse bis BBZ noch korrigiert wird. Die Ausführung wird ähnlich zum Schalensteinweg realisiert. s.k. es würde in meinen augen vollkommmen genügen, wie es jetzt gebaut ist, und nicht wieder unnötig steuergelder die ja e zu knapp sind verbauen...
s.k. warum muss zuerst eine teure pflästerung gebaut werden, die sich schlußendlich nicht bewährt hatte. also muss nun wieder mit steuerfranken nachgebessert werden. ich hoffe die anderen kantone lernen etwas dabei... Damit kann erreicht werden, dass die Fahrzeuglenker (PW) die Geschwindigkeit den Örtlichkeiten
anpassen. Namentlich wird dadurch das Geradedurchfahren von PWs verhindert. Im Weiteren
können dadurch die Fussgängerstreifen bei den Kreiselausfahrten besser geschützt werden. Für
grössere Lastwagen und Ausnahmetransporte ist der Streifen aber befahrbar. s.k. sehr förderlich für die verkehrssicherheit! vision zero lässt grüssen...!!
Die Beleuchtungskörper auf dem Mitteistreifen sind nach
den Regeln für lnnerortsstrassen plaziert worden. Gemäss den Normen ist innerorts ein
minimaler seitlicher Abstand zur Fahrbahn von 0.30 m einzuhalten. Dies trifft in Bellach zu. In der
Schweiz wie auch im Ausland gibt es ähnliche Gestaltungsbeispiele.
Mit freundlichen Grüssen
s.k. werde mich nochmals bei ihnen melden, was mir auch noch unter den nägel brennt ist unsere super autobahnausfahrt. schade das sie nicht auf meinen vorschlag reagiert haben, das man eine tempo reduktion auf 50 km/h signalisierte, wären immerhin 10 km/h weniger was sich auch auf den bremsweg positiv auswirken würde... mfg s.k. |