Parkplatz Reglemente


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Ich kann das Schweizer Volk nicht begreifen sind wir zu bequem, oder zu faul oder geht es uns einfach noch zu gut? Wir könnten über Gebühren mitreden, aber die meisten machen nur die Faust im Sack...

Also ihr lieben, wie lange wollen wir uns noch melken lassen? Leider wir diese falsche Politik auch noch von unseren ehrenwerten Parteien mitgetragen. Pfui.

Mit den Bundesrichter ist es leider auch so eine Sache, komme da noch später einmal darauf zurück...

 

Hier ein kleiner Artikel aus dem Beobachter vom 24.12.04

Beobachter 26/04

>> Artikel zum Thema

Nachtparkieren

«Kostet die blaue Zone?»

Text: Daniel Leiser
Bild: Martin Stollenwerk

Mein Freund hat zum dritten Mal bei mir übernachtet. Sein Auto stellte er in der blauen Zone ab. Die Gemeinde verlangt von ihm nun 100 Franken Nachtparkiergebühr. Zu Recht? Stefanie R.

 

Viele Städte und Gemeinden haben das Nacht-, Dauer- oder Laternenparkieren als neue Einnahmequelle erschlossen. 

Grundlage ist der Entscheid des Bundesgerichts im Rechtsstreit zwischen dem Touring-Club Schweiz (TCS) und der Geschäftsvereinigung Limmatquai gegen die Stadt Zürich über die Zulässigkeit von Parkgebühren. 

Das Urteil besagt, dass das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld in der Innenstadt bereits ab 30 Minuten nicht mehr gemeinverträglich ist, weil die Nachfrage nach Parkplätzen dort besonders gross ist. Es handle sich dabei vielmehr um so genannten gesteigerten Gemeingebrauch, für den die Stadt eine (Benützungs-)Gebühr verlangen dürfe. Nebst den Gebühren für das kurzfristige Parkieren bitten Städte und Gemeinden vermehrt Dauerparkierer zur Kasse, die ihr Fahrzeug über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz stehen lassen.

Die Rechtslage ist klar: Auch beim halb- oder ganztägigen Parkieren sowie beim Abstellen des Autos über Nacht handelt es sich um gesteigerten Gemeingebrauch. Das Gemeinwesen darf dafür also eine Gebühr verlangen. Allerdings braucht es eine gesetzliche Grundlage.

s.k.Wo eben das Schweizer Volke mitreden könnte, leider tut es das eben nicht...

Regelrechte Observationen

Grössere Gemeinden oder Städte erheben die Gebühr über Parkkarten, mit denen die Einwohner innerhalb der blauen Zone in ihrem Wohnquartier zeitlich unbeschränkt parkieren dürfen. Andere Gemeinden führen regelrechte Observationen durch, um herauszufinden, wer seinen Wagen regelmässig über Nacht draussen stehen lässt. Die Betroffenen erhalten dann einen Einzahlungsschein und einen Auszug aus dem Gebührenreglement. Fazit: Ihr Freund kann die Gebühr ablehnen, wenn die Gemeinde keine gesetzliche Grundlage angeben kann. Ist die Gebühr an sich korrekt, übernachtet Ihr Freund aber selten – zum Beispiel ein- bis zweimal im Monat – bei Ihnen, kann er versuchen, die nächtliche Registrierung seines Autos als Zufallstreffer zurückzuweisen. Hingegen wird er kaum eine Chance haben, wenn er seinen Wagen mehrmals pro Woche in der blauen Zone abstellt. In diesem Fall ist es nur eine Frage der Zeit, bis er den Gesetzeshütern wieder ins Netz geht.

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Siehe unsere schlafenden Grenchnerbevölkerung... Es liegt natürlich auch an den Parteien die solchen Schwachsinn noch mit tragen...

 

bullet

Parkplatzbewirtschaftung in Grenchen

Ich war über unsere Stimm - Bevölkerung (wo waren nur die Lehrer...) von Grenchen enttäuscht, sie hatten die Gelegenheit verpasst, am 13. Dezember 01 bei der Gemeindeversammlung, eine Gebühr abzulehnen, schade... werde da noch die genauen Zahlen liefern.

So werden dann, die Laternenparker halt in die Taschen greifen, und vorerst sFr. 120.- im Jahr abliefern, wobei der Betrag irgendwann Aufschlagen wird. Es gibt Gemeinden in der Schweiz wo man annähernd sFr.800.- bezahlt!

(Ich unterstützte meine Stadt seit etlichen Jahren mit sFr. 600.- Parkplatzmiete, wäre schön wenn sich unsere Mitarbeiter der Gemeinde und Schulen sich ins künftig auch daran beteiligen würden. Meines Wissens bezahlen sie nach wie vor nichts.) Wo ist hier das Gleichheits- Prinzip. 

Wird ab 2004 geändert.

 

Schade für die verpasste Gelegenheit...

Bei der Gemeindeversammlung vom 13.12.01  waren 96 Stimmberechtigte von Rund 13000 anwesend....  (0.7384 % Stimmbeteiligung) das ist bedenklich liebe Leser. 

Wo wart ihr liebe Grenchner?  

 

Hier nochmals ein Artikel...

Beobachter 9/03

Strassenrand: Kein Gratisparkplatz

Text: Verena Walther

Ich stelle mein Auto regelmässig auf einer öffentlichen Strasse ab, wo es sicher niemanden stört. Nun schickt mir aber die Gemeindebehörde trotzdem eine Rechnung über 40 Franken pro Monat. Muss ich das tatsächlich bezahlen? Hannes S.

Verena Walther, Fachbereich Staat:
Ja, das müssen Sie. Die Zustellung der Rechnung erfolgte wegen des so genannten gesteigerten Gemeingebrauchs der Strasse. Oder etwas verständlicher: Weil Sie als regelmässig Parkierender die Strasse intensiver nutzen als die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, müssen Sie eine Abgabe bezahlen. Die Gemeindebehörde muss die Gebühren allerdings in einer gesetzlichen Grundlage regeln. In Stadtzentren gehört laut Schweizerischem Bundesgericht schon das Kurzparkieren auf verkehrsüberlasteten Strassen zum gesteigerten Gemeingebrauch und kann aus diesem Grund gebührenpflichtig werden.

 

 

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