| 18.08.2006
 | Gotthard: ein Jahr danach
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Seit dem tragischen Unglücksfall im Gotthardstrassentunnel, bei dem elf Menschen ums Leben
gekommen sind, ist ein Jahr vergangen. Zur Erinnerung sei hier erwähnt, dass ich erstmals im Jahre
1998, im Landrat, auf das Risiko einer solchen Grosskatastrophe aufmerksam gemacht habe.
Unfälle passieren sicher immer wieder. Es gilt aber das Unfallrisiko möglichst zu minimieren. Ich zitiere dazu gerne
Bundesrat Leuenberger, der aktuell in einem Interview selbst gesagt hat: Ginge es beim Bau einer zweiten
Röhre nur uni die Sicherheit, könnte man dazu Ja sagen Wer also mit dem Gedanken einer
"Vision Zero" spielt, das heisst null Verkehrstote. muss auch dementsprechend handeln. Handeln heisst in diesem Fall
sofort mit dem Bau einer zweiten Röhre beginnen. Ein Vergleich zwischen Seelisberg- und
Gotthardtunnel spricht nach 21 Jahren Betriebsdauer dazu eine klare Sprache, 216
Unfälle und 8 Tote im Seelisberg gegenüber 844 Unfällen und 27 Toten im
Gotthardtunnel, wobei vier der Opfer im Seelisberg bei Gegenverkehr ihr Leben verloren haben.
Mit einem Dosiersystem mit Kreuzungsverbot für Lastwagen das bis Ende September 2002
Bestand hatte, und seither mit dem Tropfendosiersystem, bei dem das Kreuzungsverbot aufgehoben
wurde, versucht man heute das Unfallrisiko am Gotthard zu mindern. Ich stufe aber die
Gefahr eines neuerlichen Grossereignisses im Gotthardstrassentunnel als sehr gross ein, denn wir
haben während 17 langen Kilometern auf der wichtigsten Nord-Süd-Achse immer noch - wie vor
dem Unglück vom 24. oktober 2001 - Gegenverkehr zwischen Motorrädern, Personenwagen,
Wohnwagen, Wohnmobilen,
Cars und Lastwagen.
Ein zweiter Gotthardstrassentunnel wäre für den Kanton Uri ein verkehrstechnisch und
volkswirtschaftlich wichtiger Faktor. Uri würde davon wesentlich profitieren (weg vom
Negativimage als Stau- und Verkehrsverhindererkanton).
Denken wir positiv, handeln wir positiv. Man kann mit gutem Gewissen für oder gegen den
Verkehr sein, man darf aber nie gegen die Sicherheit sein. Aus diesem Grunde brauchen wir die zweite Röhre inklusive Ausbau der Nordrampe.
Markus Gisler
FDP Landrat, Attingshausen Quelle: AR 46 14.11.02
| SCHWEIZ |
21.11.2002 - 07:25 |
 | Keine Einigung über das
Dosiersystem am Gotthard |
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Kritik Die Europäische Union sieht im bevorzugten Binnenverkehr
mit dem Tessin eine Diskriminierung
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Regula Schmid, Brüssel
Die EU hält das Verkehrssystem am Gotthard für
diskriminierend. Bei einer Sondersitzung versuchte der Direktor des
Bundesamtes für Verkehr, Max Friedli, die
EU-Spezialisten vom Tropfen- und S-Regime zu überzeugen.
Er verhehlte nicht, dass Brüssel und Bern auch nach dem Treffen des durch
den bilateralen Vertrag über Landverkehr
geschaffenen gemischten Ausschusses unterschiedliche Meinungen vertreten.
Die EU stelle sich auf den Standpunkt, dass die Vorzugsbehandlung der mit
einem S-Aufkleber versehenen Schweizer Camions «rein juristisch gegen das
Gebot der Nichtdiskriminierung verstösst». Ausländische Lastwagen haben
das Nachsehen, was vor allem von italienischer Seite zu Protesten geführt
hat. Die Schweiz lehnt dieses Argument ab und kehrt den Spiess um: Das
S-System, so Friedli, diene der Beseitigung der faktischen Diskriminierung
des Tessins. Die Massnahme entspreche dem «Buchstaben und dem Geist» des
bilateralen Abkommens und diene nur dem Schutz der südschweizerischen
Wirtschaft.
Die Schweizer Delegation versuchte den EU-Gesprächspartnern die
Funktionsweise der nur für den Binnenverkehr
geltenden S-Regelung zu erklären. Etwa 15% des gesamten Schwerverkehrs,
der durch den Gotthard fährt, verfüge über den S-Kleber. Doch nur an
etwa einem Drittel der Tage &endash; wenn das Verkehrsaufkommen
am grössten ist &endash; entsteht dadurch eine Vorteilsbehandlung.
Deshalb, so die Schweizer Hochrechnung, dürften nur etwa 5% der jährlich
1,2 Millionen Lastwagenfahrten durch den Gotthard vom S-Privileg wirklich
profitieren. Rund 2550 der insgesamt etwa 50 000 Schweizer Camions
besitzen eine S-Vignette.
Friedli gestand zwar ein, dass die geografische Begrenzung des Raumes, der
zu S-Klebern berechtigt, «etwas willkürlich» festgelegt worden sei,
denn er umfasst einen Grossteil der Schweiz (ausgenommen sind nur die
Romandie, das Wallis und der Kanton Bern) &endash; aber kein ausländisches
Grenzgebiet. Bern beruft sich aber auf die nötige wirtschaftliche Kohäsion
zwischen dem Tessin und der restlichen Schweiz und sieht deshalb keine
Veranlassung für Veränderungen: Eine geografische Ausweitung würde das
System laut Friedli sowieso ad absurdum führen.
Die Kommission prüft jetzt die Schweizer Ausführungen, während Bern bis
zur übernächsten Sitzung des gemischten Ausschusses Vorschläge
ausarbeiten will, wie das System für ausländische Transporteure «vorhersehbarer»
gemacht werden könnte.
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http://www.schuhservice-kliegl.ch/umweltschutz.htm
http://www.gotthardtunnel.ch/unfälle.htm
http://www.gotthardtunnel.ch/start.htm
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